Dauerstellen

Durch die jahrelange Marktpräsenz und Erfahrung im Personalmanagement wurde rzJob bei potentiellen Kandidaten ein fester Begriff. Die Kandidatenverfügbarkeit und -selektion ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Sie. Entscheiden Sie sich deshalb für die Suche nach Ihrem Wunschkandidaten bei rzJob.

Unsere Dienstleistung

  • Wir übernehmen die Vorselektion der Kandidaten/-innen
  • Sie erhalten einheitliche und aussagekräftige Bewerberdossiers

Ihre Vorteile

  • Sie reduzieren Kosten und Zeitaufwand bei der Personalrekrutierung
  • Qualifikationen und Referenzen werden durch uns überprüft
  • Sie interviewen nur die Kandidatinnen und Kadidaten der engeren Auswahl
  • Unser Honorar ist fair und erfolgsorientiert

Die Preise

Basis ist das Jahresbruttoeinkommen des vermittelten Kandidaten/Kandidatin:

  • 8%
  • 9%
  • 10%
  • 11%
  • 12%
  • CHF 1
  • CHF 48’001
  • CHF 60’001
  • CHF 70’001
  • CHF 80’001
  • bis CHF 48’000
  • bis CHF 60’000
  • bis CHF 70’000
  • bis CHF 80’000
  • und mehr

Für Teilzeitstellen unter 90% Arbeitspensum gilt als Preis 12% vom Jahresgehalt.

Garantie

Wird einer durch die rzJob GmbH vermittelte Person während den ersten drei Monaten gekündigt oder kündigt diese selbst, bitten wir Sie um sofortige Information und um die Zustellung einer Kopie der schriftlichen Kündigung. In begründeten Fällen gewähren wir unseren Kunden eine Preisermässigung wie folgt: im ersten Monat 80% unseres Honorars, im zweiten Monat 60% unseres Honorars, im dritten Monat 30% unseres Honorars und ab dem vierten Monat keine Garantie bzw. Rückerstattung des Honorars mehr.

Honorare, bei denen das Jahresgehalt aus einem Fixum und einer Variable besteht, wird bei Eintritt die fixe Lohnsumme zur Berechnung des Jahresgehalts verwendet. Auf das Fixum wird keine Garantieleistung gewährt.

Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Stellenantritt. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage.

Schutzklausel

Sämtliche zugestellten Dossiers sind absolut vertraulich zu behandeln und bleiben unser Eigentum. Referenzen über Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur nach Absprache mit uns eingeholt werden.
Die Weitergabe der Dossiers an andere Firmen und an nicht unmittelbar mit der Personalrekrutierung betrauten Personen ist untersagt. Durch uns vorgeschlagene Bewerberinnen und Bewerber können während einer Schutzfrist von 6 Monaten nicht direkt oder indirekt durch Dritte eingestellt werden. Kommt es zu einer Verletzung der Schutzklausel, behalten wir uns vor, den Rechtsweg zu beschreiten.
Gerichtsstand ist Buchs SG.